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ida2
Welche Inhalte werden auf "

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Freie Universität Berlin on iTunes U" abrufbar sein?

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ida2

Die Freie Universität Berlin fördert mit dieser Initiative die Verbreitung und freie Nutzung audiovisueller Lehr- und Lerninhalte unserer Hochschule im Internet. Es wird angestrebt (Ziel ist), eine große Bandbreite von audiovisuellen Lehr- und Lerninhalten aus verschiedenen Bereichen der Freien Universität abzudecken (anzubieten), um (und so) die fachliche Varietät und den internationalen Charakter der Freien Universität darzustellen.

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Nein. Die Urheberrechte bleiben bei den Erstellerinnen und Erstellern der Inhalte, wie bei jeder anderen Website auch. Gleiches gilt für deren Beachtung.

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mit der Veröffentlichung von Inhalten auf "iTunes U" Nutzungsrechte auf die FU über?

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Ja. Mit den Nutzungsbedingungen räumen Sie der FU die unentgeltlichen, zeitlich und örtlich unbegrenzten und nichtausschließlichen Nutzungsrechte an den Inhalten ein (Nutzungsbedingungen § 4 (3), s. auch Grundregeln 4. (4).

Die FU wird dann ihrerseits iTunes zur Verbreitung der Inhalte über iTunes U ein nicht ausschließliches und unentgeltliches Recht einzuräumen, die Inhalte zu nutzen, zu vervielfältigen, umzuformatieren und anzuzeigen. Des Weiteren wird iTunes von der FU das Recht eingeräumt, die Inhalte auf der iTunes U-Seite weltweit ganz oder teilweise mit allen bekannten oder zukünftig entwickelten Mitteln für den Zweck der Verbreitung von kostenlosen Lerninhalten zu verbreiten, zu übermitteln, aufzuführen oder anzuzeigen.

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mit der Veröffentlichung von Inhalten auf "iTunes U" Nutzungsrechte auf "iTunes"/Apple über?

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Ja. Mit den Nutzungsbedingungen akzeptieren Sie, daß sich iTunes zu Online-Marketingzwecken der audiovisuellen Inhalte und begleitenden Zusatzmaterialien auf iTunes U bedienen kann, um die iTunes U Seite und die iTunes Technologie innerhalb des Onlinebereiches von iTunes U oder der Onlineseite des iTunes Stores sowie in anderen iTunesWebseiten zu präsentieren (Nutzungsbedingungen § 4 (5).

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ida14

Bei der Erstellung des Audios / Videos müssen die Corporate Design Richtlinine der Freien Universität Berlin beachtet werden; wenn es sich um ein Video handelt, dann dürfen auf dem Video nur Sie als Professor/in sichtbar sein, keine Studierenden (Persönlichkeitsrechte). Weitere Punkte, siehe Download (Grundregeln, Nutzungsbedingungen).

Außerdem müssen die folgenden Formate berücksichtigt sein:

  • Audio: .m4a, .mp3
  • Video: .mp4, .m4v, .mov

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ida18
Werden meine audiovisuelle Lehr- und Lerninhalte vor der Veröffentlichung von CeDiS

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überarbeitet?

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ida18

CeDiS wird ggf. aus technischen Gründen sowie zur Verbesserung der Erkennbarkeit der Zugehörigkeit zur Freien Universität (FU Corporate Design) die audiovisuellen Lehr- und Lerninhalte und sonstigen audiovisuellen Inhalte bearbeiten. Ein Eingriff in die dargestellten Lehr- und Lerninhalte oder sonstigen audiovisuellen Inhalte wird durch eine derartige Bearbeitung ausgeschlossen (Nutzungsbedingungen §4 (2).

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ida15

Ja, Sie können beim Upload Ihrer audiovisuellen Inhalte angeben, unter welcher CC-Lizenz Sie diese Inhalte bereitstellen möchten. Siehe weitere Informationen zu den CC-Lizenzierungen: http://de.creativecommons.org/was-ist-cc

Grundsätzlich ist zu empfehlen, diese CC-Lizenz in den audiovisuellen Inhalt bei der Erstellung direkt einzufügen, z.B. in den Abspann.

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ida16
Warum sind meine audiovisuellen Lehr- und Lerninhalte nicht mehr auf "iTunes U"?

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ida16

Eine zeitliche Beschränkung der Bereitstellung gibt es nicht.

Allerdings kann CeDiS bei Content-Producern, die mit den eigenen erstellten audiovisuellen Inhalten und begleitenden Zusatzmaterialien gegen die vorliegenden Nutzungsbedingungen verstoßen, insbesondere indem sie Urheberrecht, Rechte Dritter oder geltendes Recht verletzen, die Übertragung der audiovisuellen Inhalte auf den institutionellen Hochschulauftritt „Freie Universität Berlin on iTunes U“ zeitweise oder auf Dauer sperren oder die audiovisuellen Inhalte in diesem Fall auch von den Servern des FU-Rechenzentrums löschen, so dass der Content nicht mehr darstellbar wäre. Eine Kopie der letzten Version der eigenen Inhalte kann der Content-Producer auf Anfrage erhalten (Nutzungsbedingungen § 9 (1).

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