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Die Freie Universität Berlin fördert mit dieser Initiative die Verbreitung und freie Nutzung audiovisueller Lehr- und Lerninhalte unserer Hochschule im Internet. Es wird angestrebt (Ziel ist), eine große Bandbreite von audiovisuellen Lehr- und Lerninhalten aus verschiedenen Bereichen der Freien Universität abzudecken (anzubieten), um (und so) die fachliche Varietät und den internationalen Charakter der Freien Universität darzustellen.

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Darf ich meine audiovisuellen Lehr- und Lerninhalte auch auf anderen Plattformen einbinden? 
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Ja, wenn Ihre Audios/Videos von CeDiS auf einem Server der Freien Universität Berlin gespeichert wurden, dann erhalten Sie eine entsprechende Information, so dass Sie Ihre Audios/Videos auch in anderen zentralen Systemen der Freien Universität Berlin bereitstellen können.

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Ja. Mit den Nutzungsbedingungen akzeptieren Sie, daß sich iTunes zu Online-Marketingzwecken der audiovisuellen Inhalte und begleitenden Zusatzmaterialien auf iTunes U bedienen kann, um die iTunes U Seite und die iTunes Technologie innerhalb des Onlinebereiches von iTunes U oder der Onlineseite des iTunes Stores sowie in anderen iTunesWebseiten zu präsentieren (Nutzungsbedingungen § 4 (5).

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Darf ich auch andere Videoplattformen verwenden, die nicht zentral von der FU angeboten werden? 
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Ja, mit einem privaten Account können Sie z.B. auch YouTube o.ä. nutzen.

Wie müssen meine audiovisuellen Lehr- und Lerninhalte für "iTunes U" beschaffen sein? 
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Bei der Erstellung des Audios / Videos müssen die Corporate Design Richtlinine der Freien Universität Berlin beachtet werden; wenn es sich um ein Video handelt, dann dürfen auf dem Video nur Sie als Professor/in sichtbar sein, keine Studierenden (Persönlichkeitsrechte). Weitere Punkte, siehe Download (Grundregeln, Nutzungsbedingungen).

Außerdem müssen die folgenden Formate berücksichtigt sein:

  • Audio: .m4a, .mp3
  • Video: .mp4, .m4v, .mov

Werden

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die

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Inhalte

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Werden die Inhalte meiner audiovisuellen Lehr- und Lernmaterialien auf ihre rechtliche Zulässigkeit bzgl. des Urheberrechts überprüft? 
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Eine zeitliche Beschränkung der Bereitstellung gibt es nicht.

Allerdings kann CeDiS bei Content-Producern, die mit den eigenen erstellten audiovisuellen Inhalten und begleitenden Zusatzmaterialien gegen die vorliegenden Nutzungsbedingungen verstoßen, insbesondere indem sie Urheberrecht, Rechte Dritter oder geltendes Recht verletzen, die Übertragung der audiovisuellen Inhalte auf den institutionellen Hochschulauftritt „Freie Universität Berlin on iTunes U“ zeitweise oder auf Dauer sperren oder die audiovisuellen Inhalte in diesem Fall auch von den Servern des FU-Rechenzentrums löschen, so dass der Content nicht mehr darstellbar wäre. Eine Kopie der letzten Version der eigenen Inhalte kann der Content-Producer auf Anfrage erhalten (Nutzungsbedingungen § 9 (1).

Wie kann ich meine audiovisuellen Lehr- und Lerninhalte wieder löschen? 
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Sie können die Nutzbarmachung Ihres eigenen audiovisuellen Inhalts und des begleitenden Zusatzmaterials über iTunes U jederzeit löschen lassen. Dazu müssen Sie sich an CeDiS wenden und können auch darauf hinwirken, dass CeDiS den Inhalt auch auf dem Server des FU-Rechenzentrums löschen lässt (Nutzungsbedingungen § 9 (4).

 Wo finde ich die Regelungen zur Nutzung von iTunesU (Fehler)
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