Versionen im Vergleich

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ida9

Nein. Die Urheberrechte bleiben bei den Erstellerinnen und Erstellern der Inhalte, wie bei jeder anderen Website auch. Gleiches gilt für deren Beachtung.

Gehen mit der Veröffentlichung von Inhalten auf "iTunes U" Nutzungsrechte auf die

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Freie Universität über? 
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exclusivetrue
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ida5

Ja. Mit den Nutzungsbedingungen räumen Sie der FU die unentgeltlichen, zeitlich und örtlich unbegrenzten und nichtausschließlichen Nutzungsrechte an den Inhalten ein (Nutzungsbedingungen § 4 (3), s. auch Grundregeln 4. (4).

Die FU wird dann ihrerseits iTunes zur Verbreitung der Inhalte über iTunes U ein nicht ausschließliches und unentgeltliches Recht einzuräumen, die Inhalte zu nutzen, zu vervielfältigen, umzuformatieren und anzuzeigen. Des Weiteren wird iTunes von der FU das Recht eingeräumt, die Inhalte auf der iTunes U-Seite weltweit ganz oder teilweise mit allen bekannten oder zukünftig entwickelten Mitteln für den Zweck der Verbreitung von kostenlosen Lerninhalten zu verbreiten, zu übermitteln, aufzuführen oder anzuzeigen.

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Ja. Mit den Nutzungsbedingungen akzeptieren Sie, daß sich iTunes zu Online-Marketingzwecken der audiovisuellen Inhalte und begleitenden Zusatzmaterialien auf iTunes U bedienen kann, um die iTunes U Seite und die iTunes Technologie innerhalb des Onlinebereiches von iTunes U oder der Onlineseite des iTunes Stores sowie in anderen iTunesWebseiten zu präsentieren (Nutzungsbedingungen § 4 (5).

Darf ich auch andere Videoplattformen verwenden, die nicht zentral von der

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Freien Universität angeboten werden? 
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exclusivetrue
ida12

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Ja, mit einem privaten Account können Sie z.B. auch YouTube o.ä. nutzen.

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ida16

Eine zeitliche Beschränkung der Bereitstellung gibt es nicht.

Allerdings kann CeDiS bei Content-Producern, die mit den eigenen erstellten audiovisuellen Inhalten und begleitenden Zusatzmaterialien gegen die vorliegenden Nutzungsbedingungen verstoßen, insbesondere indem sie Urheberrecht, Rechte Dritter oder geltendes Recht verletzen, die Übertragung der audiovisuellen Inhalte auf den institutionellen Hochschulauftritt „Freie Universität Berlin on iTunes U“ zeitweise oder auf Dauer sperren oder die audiovisuellen Inhalte in diesem Fall auch von den Servern des FU-Rechenzentrums löschen, so dass der Content nicht mehr darstellbar wäre. Eine Kopie der letzten Version der eigenen Inhalte kann der Content-Producer auf Anfrage erhalten (Nutzungsbedingungen § 9 (1).

 Wo finde ich die Regelungen zur Nutzung von

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"iTunes U" (Grundregeln, Nutzungsbedingungen)?
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Die Nutzung des Angebots "Freie Universität Berlin on iTunesU" wird durch die Grundregeln und die Nutzungsbedingungen reguliert. Diese finden Sie in der jeweils aktuellsten Fassung auf der FIT-Webseite: IT-Richtlinien.

Kann ich als Lehrende/r jemanden aus meinem Arbeitsbereich mit der Bereitstellung von Inhalten für "iTunesU" beauftragen? 
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ida22

Sie können als Lehrende/r auch Ihre Lehrassistenten oder sonstiges wissenschaftliches Personal (z.B. studentische Hilfskräfte) mit der Bereitstellung von audiovisuellen Lehr- und Lerninhalte für iTunesU beauftragen. In diesem Fall müssen Sie sich mit dem Betreiber des Hochschulauftritts (CeDiS) in Verbindung setzen und die notwendigen Formalitäten klären.