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“Der Weltfriede kann auf die Dauer nur auf sozialer Gerechtigkeit aufgebaut werden.” (Präambel der Verfassung der ILO)            

Die ILO (International Labour Organization, deutsch: IAO) ist eine 187 Mitglieder umfassende Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit Sitz in Genf. Als Hauptziele der ILO gelten die Förderung von menschenwürdiger Arbeit, sozialer Sicherung und die Stärkung des sozialen Dialogs auf der Grundlage der von ihr entwickelten, formulierten und verabschiedeten internationalen Arbeits- und Sozialstandards. Die weltweite Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Menschen soll durch die Setzung internationaler Arbeitsnormen sowie die Ausarbeitung und Verabschiedung eines international geltenden Regelwerkes erreicht werden. Die ratifizierten und damit rechtsverbindlichen Mindeststandards der ILO haben Völkerrechtsstatus und gelten als industrielle Menschenrechte.

Als autonome zwischenstaatliche Organisation, in denen Vertreter von Regierungen, Gewerkschaften und Arbeitgebern mitwirken, verfügt die ILO über Budgethoheit und eigene Organisations- und Mitgliederstrukturen. Gemäß Artikel 63 der UN-Charta ist die ILO vertraglich mit den Vereinten Nationen verbunden und fördert die in Artikel 55 genannten Ziele der Vereinten Nationen. Dazu zählt die Lösung internationaler Probleme wirtschaftlicher, sozialer und gesundheitlicher Art sowie die allgemeine Achtung und Verwirkichung der Menschenrechte und Grundfreiheiten im Bezug auf die Arbeitswelt. Das ILO-Ziel der Beseitigung von Armut und sozialer Ungerechtigkeit leistet einen konkreten Beitrag zur Erfüllung des Friedensmandats der Vereinten Nationen.1

Im Plenar- und anderen Entscheidungsorganen der ILO gilt das besondere Prinzip der Dreigliedrigkeit (tripartism) der Mitglieder-Vertretung im Verhältnis 2 : 1 : 1 aus Regierungsvertretern, einem Arbeitgebervertreter, einem Arbeitnehmervertreter. Die jährlich stattfindende Allgemeine Konferenz bzw. Internationale Arbeitskonferenz (International Labour Conference), in der alle Mitgliedsstaaten vertreten sind, beschliesst ratifizierbare Übereinkommen (Conventions), Empfehlungen (Recomendations) und Erklärungen (Resolutions). Im 2-Jahresturnus werden das Arbeitsprogramm (Programme) und das Budget verabschiedet. Deutschland wird auf der Internationalen Arbeitskonferenz bspw. von 2 Mitgliedern des BMAS und je einem Vertreter des DGB und der BDA vertreten. Das Exekutivorgan der ILO, der Verwaltungsrat (Governing Body) setzt sich aus 56 Personen ebenfalls tripartit zusammen, beschliesst die ILO-Politik, erarbeitet das Programm der ILC und verwaltet das Budget. Das Internationale Arbeitsamt (International Labour Office) fungiert als Sekretariat der ILO im Verantwortungsbereich des vom Verwaltungsrat ernannten Generaldirektors.

Zur Geschichte / Entwicklung ...

1919 als ständige Einrichtung des Völkerbundes auf Gewerkschaftsinitiative ins Leben gerufen, verfolgt die ILO das Ziel der Friedenssicherung in der Welt auf der Grundlage sozialer Gerechtigkeit. Dadurch, dass die Verfassung der ILO als Kapitel 13 in den Versailler Vertrag aufgenommen wurde, überführte sie Problemstellungen der Arbeitswelt erstmals aus dem nationalen Kontext in ein internationales Rechtssystem. Als Hauptziel der Organisation wurde die Erarbeitung internationaler Arbeits- und Sozialnormen u.a. in den Bereichen Arbeitszeit, Arbeitsmarkt, Arbeitslosigkeit, angemessener Entlohnung, Gesundheitsschutz, Schutz der Kinder sowie Jugendlichen und Frauen, Altersvorsorge, Gleichberechtigung, Vereinigungsfreiheit und beruflicher Bildung betrachtet.

1944 wurde auf der Konferenz von Philadelphia das Bekenntnis zu den leitenden Grundsätzen der Organisation in der Erklärung über die Ziele und Zwecke der ILO (''Arbeit ist keine Ware.", Art. I a) erneuert. Darin wurden als Voraussetzungen für nachhaltige Fortschritte in den industriellen Beziehungen die Grundsätze der freien Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit, der Armutsbekämpfung sowie des Dialoges zwischen Regierungen und Sozialpartnern unter der Voraussetzung von Gleichberechtigung festgeschrieben. Weiterhin verpflichtet sich die ILO in diesem Dokument u.a. zur Förderung der Vollbeschäftigung, der Gewährleistung eines Mindestlohnes und der sozialen Grundsicherung in Programmen auf nationaler Ebene.

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Seminarkontext: ILO Übereinkommen als Bezugspunkt für Unternehmenspolitik

Argumente / Konzepte / Theorie 

Hinterfragung / Kritik > Grenzen / limitations:

Kritik: Wachstumsorientierung als 'wesentliche' Voraussetzung für sozialen Fortschritt

Sanktionsmöglichkeiten können aus ihr / der Erklärung 1998 nicht abgeleitet werden (https://www.ilo.org/berlin/arbeits-und-standards/kernarbeitsnormen/lang--de/index.htm)

Querverbindungen:

OECD
WTO

to be continued ...

Quellen

1) Klaus Hüfner, Die Finanzierung des VN-Systems, 1971–2003/2005, DGVN-TEXTE 53, Bonn 2005 

2) Verfassung der ILO, https://www.ilo.org/berlin/publikationen-und-forschung/schlüsseldokumente/WCMS_571881/lang--de/index.htm

weiterführende links

ILO Organigramm: http://www.ilo.org/wcmsp5/groups/public/---dgreports/–dcomm/documents/    genericdocument/wcms_250082.pdf

Organigramm der UN: https://www.un.org/Depts/german/orgastruktur/dpi2470rev5-german.pdf