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Eine Tochtergesellschaft ist ein rechtlich selbstständiges, wirtschaftlich jedoch abhängiges Unternehmen. Die Gesellschaft ist mit dem Mutterunternehmen verbunden und wird durch dieses mit Hilfe eines Beherrschungsvertrages kontrolliert. In diesem Vertrag wird definiert, wie das Rechtsverhältnis zwischen Mutter- und Tochterunternehmen konkret gestaltet ist. Des Weiteren gibt es bei den meisten Tochtergesellschaften einen Gewinnabführungsvertrag, bei dem sich das Tochterunternehmen verpflichtet, die erzielten Gewinne an das Mutterunternehmen abzugeben. Gleichzeitig verpflichtet sich nach §302 Abs.1 AktG die Muttergesellschaft, die Verluste des Tochterunternehmens auszugleichen.

Gemeinsam mit der Muttergesellschaft und möglichen Schwestergesellschaften bilden die Unternehmen einen Konzern. Die einzelnen Unternehmen erstellen aufgrund der rechtlichen Selbstständigkeit eigene Jahresabschlüsse, die in der Konzernbilanz zusammengeführt werden. Der Konzern wird durch hierarchische Beziehungen zwischen den Unternehmen koordiniert, was bedeutet, dass das Mutterunternehmen ihre Autorität nutzt, um den Konzern zu leiten und die Regeln aufzustellen. Die Tochtergesellschaft muss sich der Leitung der Muttergesellschaft unterordnen. Eine Tochtergesellschaft liegt in Deutschland vor, wenn die Muttergesellschaft mindestens 10% der Anteile hält. Die meisten Konzerne haben jedoch 100% der Anteile und somit eine hundertprozentige Tochtergesellschaft. Sollte die Tochter eine Aktiengesellschaft sein, übernimmt die Mutter die Mehrheit der Aktien. Bei einer GmbH besitzt das Mutterunternehmen eine Mehrheit im Stammkapital.

Es gibt verschiedene Wege, wie eine Tochtergesellschaft entstehen kann. Sie kann gegründet werden, wenn die Mutter das Geschäftsfeld erweitern möchte, aber der neue Geschäftszweig nicht zur Kernkompetenz gehört (vgl. Outsourcing). Dabei halten sich viele Muttergesellschaften die Möglichkeit offen, einen Teil oder sogar die Mehrheit zu verkaufen, um so das Risiko zu streuen. Ein weiterer Weg zur Entstehung ist die Übernahme (Akquisition) fremder Unternehmen. Das dient dazu, die eigene Marktmacht zu erhöhen und Synergieeffekte zu nutzen. Ein Beispiel hierfür wäre das Medienunternehmen Facebook, das seine größten Konkurrenten bzw. Unternehmen mit ähnlichem Geschäftsmodell (Instagram Kauf 2012, WhatsApp Kauf 2014) akquirierte und so den Umsatz von 3,7 Mrd. (2011) auf mittlerweile 69 Mrd. (2019) steigerte. Joint Ventures bilden den Spezialfall: Ein Joint Venture ist ein Gemeinschaftsunternehmen mit geteilter wirtschaftlicher Kontrolle von rechtlich und wirtschaftlich unabhängigen Unternehmen und kann (durch den nicht vorhandenen beherrschenden Einfluss) nicht als Tochterunternehmen bezeichnet werden. (§290 Abs.1 S.1 HGB: „[…], wenn diese auf ein anderes Unternehmen (Tochterunternehmen) unmittel – oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann.“). Bei Großkonzernen wie beispielsweise der Deutschen Telekom AG werden mehrere Tochterunternehmen (z.B. Telekom Deutschland GmbH für deutsche Privat- sowie kleine und mittlere Geschäftskunden) gegründet und durch die einzelnen Tätigkeitsgebiete getrennt, um mehr Transparenz und klare Verantwortlichkeiten im Konzern zu schaffen. Des Weiteren gibt es auch die Möglichkeit, eine Tochtergesellschaft aufgrund von Expansionen ins Ausland zu gründen. Ein Beispiel hierfür ist die Netflix Services Germany GmbH, ein Tochterunternehmen des Streamingdienstes Netflix, welches gegründet wurde, um Netflix in Deutschland anbieten zu können.

Neben den bereits genannten Vorteilen bzw. Gründen für eine Tochtergesellschaft bietet sie u.a. eine gleichmäßigere Verteilung des Risikos, z.B. falls eines der Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät. Dazu können durch konzerninterne Verrechnungspreise Steuervorteile genutzt werden. Nachteile dagegen entstehen durch den hohen finanziellen sowie organisatorischen Aufwand, bis sich erste Erfolge abzeichnen. Mit diesem Aufwand ist anfangs ein hohes Risiko verbunden, falls das Tochterunternehmen nicht die erwarteten Gewinne erzielt. Bei ausländischen Tochtergesellschaften ist zudem das Risiko besonders in politisch und/oder wirtschaftlich instabilen Ländern besonders hoch.

Quellen:

https://corporatefinanceinstitute.com/resources/knowledge/finance/subsidiary-definition/

https://www.firma.de/firmengruendung/tochtergesellschaft-und-ausgruendung-konzernrecht-einfach-erklaert/

https://www.business-on.de/tochtergesellschaft-definition-tochtergesellschaft-_id40883.html#:~:text=Beispiele%20f%C3%BCr%20Tochtergesellschaften,-In%20der%20j%C3%BCngeren&text=Ein%20bekanntes%20Beispiel%20ist%20die,vom%20Gesch%C3%A4ftsergebnis%20des%20Mutterkonzerns%20abzugrenzen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Joint_Venture

https://de.wikipedia.org/wiki/Telekom_Deutschland

https://de.wikipedia.org/wiki/Facebook_Inc.#Finanzen

https://www.thebalancesmb.com/what-is-a-subsidiary-company-4098839

Management interorganisationaler Beziehungen (Sydow, Duschek) 

HGB, AktG