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1998 reagiert die ILO auf die Herausforderungen der Globalisierung der Wirtschaft mit derErklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und legt folgende Grundprinzipien fest: Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen, Beseitigung von Zwangs- und Pflichtarbeit, effektive Abschaffung der Kinderarbeit, Beseitigung der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf. Diese Grundsätze spiegeln sich in 8 verabschiedeten Übereinkommen der ILO wider, die als Kernarbeitsnormen gelten. Bisher wurden von 138 Mitgliedsstaaten alle Kernüberinkommen ratifiziert. Durch die Überführung in nationales Recht sind die Kernarbeitsnormen rechtlich bindend. Ihre Umsetzung wird von der ILO regelmässig überprüft. Mitgliedsstaaten, die ein Übereinkommen nicht ratifiziert haben, sind verpflichtet dies zu begründen und regelmässig Bericht über den Fortschritt bei der Umsetzung zu erstatten. Verstösse von Mitgliedsstaaten gegen eine ratifizierte Arbeitsnorm können angezeigt werden. Es besteht ein Beschwerde- und Klagerecht mit der Möglichkeit der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses und einer Entscheidung des Internationalen Gerichtshofes in letzter Instanz. Sollten Handlungsempfehlungen ausgesprochen werden, sind diese von der betroffenen Regierung umzusetzen. Gemäss Artikel 33 der ILO-Verfassung kann der Verwaltungsrat der Konferenz bei Nichtbefolgung Massnahmen empfehlen, die zur "Sicherung der Ausführung dieser Empfehlungen zweckmässig erscheinen".2 Weiterführende, konkrete Sanktionsmöglichkeiten sind nicht kodifiziert.
2008 Erklärung der IAO über soziale Gerechtigkeit für eine faire Globalisierung
2009 Globaler Beschäftigungspakt
2016 Entschließung über die Förderungsozialer Gerechtigkeit durch menschenwürdige Arbeit
2019 ERKLÄRUNG ZUM HUNDERTJÄHRIGEN BESTEHEN DER IAO FÜR DIE ZUKUNFT DER ARBEIT
Agenda 2030
2017 MNE Declaration Tripartite declaration of principles concerning multinational enterprises and social policy
2017 MNE Erklärung Bericht über die Förderung und Anwendung der Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik in Europa und Zentralasien
Seminarkontext: ILO Übereinkommen als Bezugspunkt für UnternehmenspolitikArgumente / Konzepte / Theorie
Hinterfragung / Kritik > Grenzen / limitations:: der Grenzen der Durchsetzbarkeit bindender Übereinkommen
Kritik: der Wachstumsorientierung als 'wesentliche' Voraussetzung für sozialen Fortschritt
Sanktionsmöglichkeiten können aus ihr / der Erklärung 1998 nicht abgeleitet werden (https://www.ilo.org/berlin/arbeits-und-standards/kernarbeitsnormen/lang--de/index.htm)
Querverbindungen:
OECD
WTO
OECD, WTO
Argumente / Konzepte / Theorie
to be continued ...
Quellen
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Organigramm der UN: https://www.un.org/Depts/german/orgastruktur/dpi2470rev5-german.pdf
Schlüsseldokumente der ILO https://www.ilo.org/berlin/publikationen-und-forschung/schlüsseldokumente/lang--de/index.htm
Amtliche Titel der von der Internationalen Arbeitskonferenz angenommenen ÜBEREINKOMMEN