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Lange Zeit beschränkte sich der Gegenstand, und die daraus resultierende Analyse, der Industriellen Beziehungen auf einzelne Nationalstaaten. Mit der EU-Richtlinie über Europäische Betriebsräte (1994) [8] wurde erstmals ein gesetzlicher Rahmen für eine transnationale Institution der Industriellen Beziehungen geschaffen. Dies gibt bspw. Anlass für weitere hypothetische Überlegungen, ob und inwieweit transnationale Tarifverträge in naher Zukunft möglich und sinnvoll sind und ob man mit diesen Überlegungen den immer weiter sinkenden Zahlen der Gewerkschaftsmitglieder[9] entgegenwirken kann.



Quellen:

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[8] Richtlinie 94/45/EG des Rates vom 22. September 1994 über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen. In: Amtsblatt der Europäischen Union. L 254 vom 30. September 1994, S. 64.

[9] Deutscher Gewerkschafsbund, Infografik unter: https://www.dgb.de/uber-uns/bewegte-zeiten/geschichte-des-dgb/gewerkschaftsgeschichte-in-zahlen/++co++d6213e5a-a700-11e9-a996-52540088cada (abgerufen am 30.11.20)