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Als autonome zwischenstaatliche Organisation, in denen Vertreter von Regierungen, Gewerkschaften und Arbeitgebern mitwirken, verfügt die ILO über Budgethoheit und eigene Organisations- und Mitgliederstrukturen. Gemäß Artikel 63 der UN-Charta ist die ILO vertraglich mit den Vereinten Nationen verbunden und fördert die in Artikel 55 genannten Ziele der Vereinten Nationen. Dazu zählt die Lösung internationaler Probleme wirtschaftlicher, sozialer und gesundheitlicher Art sowie die allgemeine Achtung und Verwirklichung der Menschenrechte und Grundfreiheiten im Bezug auf die Arbeitswelt. Das ILO-Ziel der Beseitigung von Armut und sozialer Ungerechtigkeit leistet einen konkreten Beitrag zur Erfüllung des Friedensmandats der Vereinten Nationen (Klaus Hüfner 2005).1

Im Plenar- und anderen Entscheidungsorganen der ILO gilt das besondere Prinzip der Dreigliedrigkeit (tripartism) der Mitglieder-Vertretung im Verhältnis 2 : 1 : 1 aus Regierungsvertretern, einem Arbeitgebervertreter, einem Arbeitnehmervertreter. Die jährlich stattfindende Allgemeine Konferenz bzw. Internationale Arbeitskonferenz (International Labour Conference), in der alle Mitgliedsstaaten vertreten sind, beschliesst ratifizierbare Übereinkommen (Conventions), Empfehlungen (Recomendations) und Erklärungen (Resolutions). Im 2-Jahresturnus werden das Arbeitsprogramm (Programme) und das Budget verabschiedet. Deutschland wird auf der Internationalen Arbeitskonferenz bspw. von 2 Mitgliedern des BMAS und je einem Vertreter des DGB und der BDA vertreten. Das Exekutivorgan der ILO, der Verwaltungsrat (Governing Body) setzt sich aus 56 Personen ebenfalls tripartit zusammen, beschliesst die ILO-Politik, erarbeitet das Programm der ILC und verwaltet das Budget. Das Internationale Arbeitsamt (International Labour Office) fungiert als Sekretariat der ILO im Verantwortungsbereich des vom Verwaltungsrat ernannten Generaldirektors.

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1998 reagiert die ILO auf die Herausforderungen der Globalisierung der Wirtschaft mit derErklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und legt folgende Grundprinzipien fest: Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen, Beseitigung von Zwangs- und Pflichtarbeit, effektive Abschaffung der Kinderarbeit, Beseitigung der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf. Diese Grundsätze spiegeln sich in 8 verabschiedeten Übereinkommen der ILO wider, die als Kernarbeitsnormen gelten. Bisher wurden von 138 Mitgliedsstaaten alle Kernüberinkommen ratifiziert.  Durch die Überführung in nationales Recht sind die Kernarbeitsnormen rechtlich bindend. Ihre Umsetzung und Anwendung wird von der ILO regelmässig überprüft. Mitgliedsstaaten, die ein Übereinkommen nicht ratifiziert haben, sind verpflichtet dies zu begründen und regelmässig Bericht über den Fortschritt bei der Umsetzung zu erstatten. Verstösse von Mitgliedsstaaten gegen eine ratifizierte Arbeitsnorm können angezeigt werden. Es besteht ein Beschwerde- und Klagerecht mit der Möglichkeit der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses und einer Entscheidung des Internationalen Gerichtshofes in letzter Instanz. Sollten Handlungsempfehlungen ausgesprochen werden, sind diese von der betroffenen Regierung umzusetzen. Gemäss Artikel 33 der ILO-Verfassung kann der Verwaltungsrat der Konferenz bei Nichtbefolgung Massnahmen empfehlen, die zur "Sicherung der Ausführung dieser Empfehlungen zweckmässig erscheinen"(ILO 2012).2 

Weiterführende, konkrete Sanktionsmöglichkeiten sind nicht kodifiziert.

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Seminarkontext: ILO Übereinkommen als Bezugspunkt für Unternehmenspolitik / CSR

Hinterfragung: der Grenzen der Durchsetzbarkeit bindender Übereinkommen Kritik: der Wachstumsorientierung als 'wesentliche' Voraussetzung für sozialen Fortschritt(Conventions)

Sanktionsmöglichkeiten können aus der Erklärung von 1998 nicht abgeleitet werden (https://www.ilo.org/berlin/arbeits-und-standards/kernarbeitsnormen/lang--de/index.htm)

Kritik: der Wachstumsorientierung als 'wesentliche' Voraussetzung für sozialen Fortschritt

Querverbindungen:  OECDzu OECD, WTO, IMF, 

Argumente / Konzepte / Theorie 



Quellen

1) Klaus Hüfner, Die Finanzierung des VN-Systems, 1971–2003/2005, DGVN-TEXTE 53, Bonn 2005 

2) Verfassung der ILO, Genf 2012: https://www.ilo.org/berlin/publikationen-und-forschung/schlüsseldokumente/WCMS_571881/lang--de/index.htm

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