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    Das vom Psychologen John Biggs 1996 entwickelte Konzept fokussiert bei der Konzeption von Lerneinheiten eine aufeinander abgestimmte Ausrichtung aller Bestandteile: von den Kurszielen zu den Lehr-Lern-Methoden bis zur Prüfung (Biggs, 1996, S. 347f.). Diese zuerst basal anmutende Erkenntnis beschreibt jedoch einen komplexen Prozess, in welchem die curricular definierten Lernergebnisse im Unterricht anhand adäquater und auf die Lernergebnisse abzielender Methoden und Inhalte vermittelt und schließlich durch eine auf die vermittelten Inhalte und Methoden abgestimmte Prüfung auf ihr Vorhandensein getestet werden. Die Prüfung muss demnach durch Format und Inhalte die Abfrage der vermittelten Lernergebnisse überhaupt ermöglichen ( 1996, S. 356).


      Eine Ausrichtung am Constructive Alignment bedeutet, eine Lernumgebung zu schaffen, welche das Erreichen der Lernziele fördert und auch dieses Erreichen überprüft. Das heißt, dass Studierenden explizit Lernaktivitäten geboten werden, welche auf eine Aneignung der in den Lernzielen beschriebenen Kompetenzen und Inhalte hinarbeiten und nicht nur das Wissen selbst (Biggs, 2011, S. 97f.). Somit steht zentral die Frage im Raum, wie Inhalte erworben werden sollen und nicht nur, welche Inhalte relevant sind. Auch die Lernziele sollten demnach bereits so beschrieben sein, den Studierenden deutlich zu vermitteln, welche Fähigkeiten in der Veranstaltung ausgebildet werden müssen, um diese erfolgreich abzuschließen. Prüfungen sollten in diesem Kontext als Kontrollinstrument zur Messung der Kompetenzausprägung verstanden werden und nicht primär als Instrument zur Notenvergabe.


        Eine mit Kurszielen und Lehrinhalten abgestimmte Prüfungserstellung hat mehrere Vorteile. Richtet sich eine Prüfung nach Methoden und Inhalten der vorangegangenen Lerneinheit aus, wirkt sich dies positiv auf die Performanz der Studierenden aus (Price, 2010, S. 485). Diese abermals basale Aussage ist relevant, da Studierende ihre Lernaktivitäten an den Prüfungsmodalitäten, weniger jedoch an den Unterrichtsinhalten ausrichten (Hilkenmeier Schaper, 2013, S. 21). Sollen Lernende also die im Unterricht vermittelten Kompetenzen tatsächlich erlernen, darf eine Prüfung nicht anhand vordefinierter Vorgaben oder generalisierter Schemata konstruiert werden, sondern muss sich individuell nach der Zielstellung des jeweiligen Moduls ausrichten.

        Diese Ausrichtung stellt zudem sicher, dass Prüfungen, da diese den a priori anwendungsbezogenen Lernzielen folgen, praxisorientiert Inhalte in Problem- oder Anwendungsfeldern situieren und somit der geforderten Berufs- und Praxisnähe des Studiums entsprechen als auch curriculare Profilanforderungen respektiert. Zudem ist davon auszugehen, dass eine Ausrichtung der Prüfung an Inhalt und Format der Lehreinheit deren Validität und Angemessenheit erhöht, da vermittelte und abzufragende Inhalte miteinander korrespondieren (Schaper, 2012, S. 67). Die Prüfung sollte also wahrscheinlicher das messen, was sie vorgibt zu messen und hinsichtlich ihres Anspruchs die Lernenden auf einer ähnlichen Ebene fordern wie die vorangegangene Lerneinheit.


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