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“Der Weltfriede kann auf die Dauer nur auf sozialer Gerechtigkeit aufgebaut werden.” (Präambel der Verfassung der ILO)            

Die ILO (International Labour Organization, deutsch: IAO) ist eine Sonderorganisation Sonderorganisation der Vereinten Nationen Vereinten Nationen mit Sitz in Genf. Hauptziele der ILO umfassen die Förderung von menschenwürdiger Arbeit, sozialer Sicherung und die Stärkung des sozialen Dialogs auf der Grundlage der von ihr entwickelten, formulierten und               (durch- ?) gesetzten verabschiedeten internationalen Arbeits- und Sozialstandards. Sobald die sobald von den Mitgliedsstaaten verbindlichen internationalen Arbeits- und Sozialstandards. Die weltweite Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Menschen soll durch Normsetzung sowie die Ausarbeitung und Verabschiedung eines internationalen Regelwerkes erreicht werden. Die ratifizierten und damit rechtsverbindlichen Mindeststandards der ILO haben Völkerrechtsstatus und gelten als industrielle Menschenrechte.


Zur Geschichte / Entwicklung ...

1919 als ständige Einrichtung des Völkerbundes auf Gewerkschaftsinitiative ins Leben gerufen, verfolgt die ILO das Ziel der Friedenssicherung in der Welt auf der Grundlage sozialer Gerechtigkeit. Dadurch, dass die Verfassung der ILO als Kapitel 13 in den Versailler Vertrag aufgenommen wurde, überführte sie Problemstellungen der Arbeitswelt erstmals aus dem nationalen Kontext in ein internationales Rechtssystem. Als Hauptziel der Organisation wurde die Erarbeitung internationaler Arbeits- und Sozialnormen u.a. in den Bereichen Arbeitszeit, Arbeitsmarkt, Arbeitslosigkeit, angemessener Entlohnung, Gesundheitsschutz, Schutz der Kinder, Jugendlichen und Frauen, Altersvorsorge, Gleichberechtigung, Vereinigungsfreiheit und beruflicher Bildung formuliert.

1944 wurden die Grundprinzipien und Ziele der ILO in der Erklärung von Phiadelphia erweitert. Darin wurden als Voraussetzungen für nachhaltige Fortschritte in den industriellen Beziehungen die Grundsätze von Gleichberechtigung, der Vereinigungsfreiheit und des Rechtes auf Kollektivverhandlungen, der Armutsbekämpfung sowie des Dialoges zwischen Regierungen und Sozialpartnern festgeschrieben.

1998 wurden Kernarbeitsnormen in der Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit konkretisiert.  Diese Normen (Vereinigungsfreiheit, Diskriminierungsverbot, Beseitigung der Kinder- und Zwangsarbeit) haben universellen Grundrechtsstatus. Mit der Annahme der Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit konzentrierte die ILO ihre Arbeit verstärkt auf die Ratifizierung und Implementierung der acht grundlegenden Übereinkommen, die zusammen die Kernarbeitsnormen ausmachen. Während die vier Grundprinzipien und alle Empfehlungen der ILO für die Mitgliedsstaaten als Leitlinien dienen, werden Kernarbeitsnormen durch die Ratifizierung von Übereinkommen rechtlich bindend. Nach der Ratifizierung wird ihre Umsetzung auf nationaler Ebene, juristisch und faktisch, von der ILO regelmäßig überprüft. Gleichzeitig unterziehen sich auch Länder, die nicht ratifiziert haben, einer Untersuchung und werden aufgefordert zu erklären, warum eine Ratifizierung nicht möglich ist und wie man die Normen trotzdem einhält. Diese Berichtspflicht ist zum einen in der Verfassung der ILO niedergeschrieben (Art. 22 ILO Verfassung) , wurde aber durch die Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit , welche ausnahmslos alle Mitgliedsstaaten unterzeichnet haben, noch einmal bestärkt. Entscheidend ist, dass die Kernarbeitsnormen den Status von Menschenrechten haben und damit universell gelten. 

 

Besonderheit tripartism / tripartite Vertretung, Beschlussfassung




Bezug

Argumente / Konzepte / Theorie 

Seminarkontext

Hinterfragung / Kritik > limitations


to be continued ...


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