Aufgrund der geschlossenen Kitas und Schulen kann Ihnen eine gesetzliche Freistellung von 7 Arbeitstagen gewährt werden und falls das nicht ausreicht die weitere Betreuung zu organisieren, können Ihnen weitere 3 Tage zugesprochen werden. Senden Sie dafür einen formlosen Antrag (per E-Mail) an Ihre Personalstelle und setzen ihre/n Vorgesetzten in CC. Alle wichtigen Fragen und Informationen zum Thema: Coronavirus finden Sie hier.
Die entsprechenden Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen haben wir für sie als PDF hinterlegt: