Folgendes Formular bitte ausfüllen und an das Sekretariat: https://www.fu-berlin.de/sites/abt-1/formulare/personal/sonstige/sonstigepdf/krank_gesundmeldung.pdf

Prozedere im eigenen Krankheitsfall „Wortlaut der Homepage“:

  1. Tag = „Es besteht grundsätzlich eine Krankmeldungspflicht: ab dem 1. Tag per Telefon/Mail/Fax bis zum Beginn der Kernzeit des jeweiligen Arbeitstags. Dabei muss zwar keine Auskunft über die Art der Erkrankung, aber über die voraussichtliche Dauer mit angegeben werden.

Bitte also im Sekretariat per eMail oder per Anruf krankmelden, bei Abwesenheit bitte direkt über die psychologische-ambulanz@fu-berlin.de.

Die Krankmeldung an die Personalabteilung stellt Nadine

  1. Tag = Weiterhin krank: wie am 1. Tag, wenn nicht, bitte gesundmelden per eMail.
  2. Tag = Weiterhin krank: wie am 1. Tag, wenn nicht, bitte gesundmelden per eMail.
  3. Tag = „Übersteigt die Dauer der Arbeitsunfähigkeit 3 Tage, müssen Sie am 4. Tag ein ärztliches Attest vorlegen. Beachten Sie bitte, dass die Dauer der Arbeitsunfähigkeit nach Kalendertagen gerechnet wird, nicht nach Arbeitstagen!
    Ein Attest/AU-Bescheinigung ist notwendig, bitte ein Scan oder Foto am selben Tag per eMail zuschicken. Das Originalattest muss spätestens am dritten Werktag nach dem Ausstelldatum hier an der FU vorliegen.

Wenn der erste Krankheitstag freitags ist, ist bereits am darauffolgenden Montag ein Attest notwendig.

Gesundmeldung: Wenn Sie wieder arbeitsfähig sind, müssen Sie – unabhängig davon, ob Ihre Krankschreibung sowieso endet – auch dies umgehend Ihrer Beschäftigungsstelle mitteilen, damit diese die Information an die Personalstelle weitergeben kann. Teilen Sie dies nicht mit, kann es passieren, dass Ihre Entgeltzahlung nach sechs Wochen in Krankengeld umgewandelt wird.

Immer:  Wenn Ihr genesen seid, bitte eine kurze Rückmeldung per eMail, dass der Dienst wieder angetreten wurde. Die Gesundmeldung an die Personalstellen macht Nadine.

Abweichendes Procedere bei Erkrankung von Kindern

„Ärztliche Bescheinigung zum erkrankten Kind einholen.
Formlosen Antrag auf Sonderurlaub wegen des erkrankten Kindes verfassen. (...hiermit stelle ich einen Antrag auf Sonderurlaub für den Zeitraum (...) zur Betreuung meines erkrankten Kindes. Die ärztliche Bescheinigung befindet sich im Anhang als Kopie. Mit freundlichen Grüßen).
Formlosen Antrag + Kopie der "Ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung des Kindes" an die Personalstelle IA26 schicken.
Original der "ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung des Kindes" an die Krankenkasse schicken.


Stand: 19.08.2021

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