Lehrende dürfen Studierende nur dann auf eine regelmäßige Teilnahme (rT) verpflichten, wenn eine Anwesenheitspflicht besteht (s. Tabelle 1). Wenn die regelmäßige Teilnahme für die Studierenden verpflichtend ist, dürfen Lehrende auch Anwesenheitslisten führen (Semesterbrief von 26.10.2015).

Gibt es keine Anwesenheitspflicht, so ist die regelmäßige Teilnahme an die aktive Teilnahme (aT) gekoppelt.

Wenn Studierende aus wichtigem Grund 85% der Präsenzzeit (ca. 2 Sitzungen) nicht erreichen (z.B. Krankheit), können Lehrende im Einzelfall angemessene Ersatzstudienleistungen festlegen. Die Präsenzzeit sollte aber nicht geringer als 75% (ca. 4 Sitzungen) sein.


Tabelle 2. Leitfaden zur regelmäßigen Teilnahme

Anwesenheitspflicht

Fall

Buchung in CM

Folgen für Studierenden

Welche Veranstaltung?

Nein

---

aT erfüllt:
rT-Ja

 

aT nicht erfüllt:
rT-Nein

---

M1 Grundkurs

M2 Grundkurs

M3 Grundkurs

M4 Vertiefungsvorlesung

M5 Vertiefungsvorlesung

M6 Vertiefungsvorlesung

Ja

Weniger als 75% Präsenzzeit

rT-Nein

Neuen Kurs regelmäßig besuchen im nächsten Jahr

M1 Hauptseminar

M2 Hauptseminar

M3 Hauptseminar

M4 Hauptseminar

M5 Hauptseminar

M6 Hauptseminar

M7 Lehrforschungsprojekt

M8 Vertiefungsseminar

M9 Masterskolloquium

Mehr als 75% aber weniger als 85% Präsenzzeit, ohne Ersatzleistung

rT-Nein

Neuen Kurs regelmäßig besuchen im nächsten Jahr

Mehr als 75% aber weniger als 85% Präsenzzeit, mit Ersatzleistung

rT-Ja

Regelmäßige Teilnahme für den Kurs erfüllt

Mehr als 85% Präsenzzeit

rT-Ja

Regelmäßige Teilnahme für den Kurs erfüllt

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