Große Videodateien

Bei einigen Lehrenden scheint es Probleme mit sehr großen Video-Dateien und deren Upload zu geben. Insbesondere ist dies bei langen PowerPoint Präsentationen der Fall. Aber auch bei Bildschirmaufnahmen mit Camtasia sollte man auf die Dateigröße achten.

Generell lässt sich sagen, dass das kompatibelste und sparsamste Videoformat derzeit das sogenannte MP4 bzw. H.264 Format ist. Die Kompression dieses Formats führt zu einem erheblichen Größenunterschied der Dateien im Vergleich mit anderen Formaten. In den meisten Versionen von PowerPoint kann direkt in das MP4 Format in „Internet Qualität“ exportiert werden, wie auf der Seite von Office beschrieben.

Eine Ausnahme bilden derzeit leider die am Fachbereich administrierten Mac Rechner, auf denen PowerPoint for Mac 2016 läuft.

Darüber hinaus lassen sich auch bereits bestehende Videos komprimieren. Hierfür ist das open source Programm Handbrake zu empfehlen. Es sei dabei aber erwähnt, dass solche Transkodierung von Videos je nach Computer mehrere Stunden dauern kann.




VBrick

Eine bessere Möglichkeit Videos online zu sehen bietet die neue Plattform VBrick


Hier lassen sich Videos hochladen, per Link oder öffentlich teilen und auch in Blackboard verknüpfen. Die Funktion eignet sich beispielsweise um aufgenommene Lehrveranstaltung im Rahmen der Online-Lehre Studierenden bereitzustellen. Mehr Infos:




Camtasia (Screen Recording)

Eine Alternative zu Aufnahmen mit PowerPoint bietet die Bildschirm-Aufzeichnung mit Camtasia, bei der zusätzlich viele weitere Optionen wie Einblendungen und Schnitt von Audio und Bild zur Verfügung stehen. Camtasia kann von Lehrenden über das Portal der Zedat bezogen werden. 

Ausführliche Tutorials zu Camtasia finden sich hier: https://www.techsmith.de/tutorial-camtasia.html



Wichtiger Hinweis zum Datenschutz 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen hat sich die FU Berlin entschieden, dass eine Aufzeichnung Studierender nicht zulässig ist. Eine Aufzeichnung von LV-Teilnehmer*innen auf Grundlage einer einmaligen Einwilligung ist mithin unzulässig.

Davon zu unterscheiden ist die freiwillige Aufzeichnung Lehrender sowie weiterer Personen, die nicht Studierende sind. Dies können beispielsweise Teilnehmer*innen einer Podiumsdiskussion sein, wenn von diesen vorab eine entsprechende Einwilligungserklärung eingeholt worden ist.







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