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1.) Anwesenheitslisten: erlaubt oder nicht?

Das Führen von Anwesenheitslisten ist erlaubt, sofern Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs „Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme“ vorsieht. Das ist in unserer Prüfungsordnung bei den Seminaren der Fall.

Die Rahmenstudien- und Prüfungsordnung (RSPO) der FU formuliert dazu außerdem in §9 Abs. 1 + 2 „[…] Soweit die Pflicht zu regelmäßiger Teilnahme in einer Lehrveranstaltung eines Moduls in einer Prüfungsordnung vorgesehen ist, müssen Studentinnen und Studenten neben der aktiven Teilnahme regelmäßig an der betreffenden Lehrveranstaltung des Moduls teilnehmen. (2) Eine regelmäßige Teilnahme – sofern diese in einer Prüfungsordnung verlangt wird – liegt vor, wenn mindestens 85 % der für die Lehrveranstaltungen vorgesehenen Präsenzstudienzeit besucht worden sind. Darüber hinaus kann eine höhere oder geringere Präsenzquote als 85 % vorgesehen werden. Die Präsenzquote darf nicht geringer als 75 % sein.“ 

Auch laut der folgenden AStA-Seite ist es erlaubt: https://astafu.de/


2.) Abgabefristen & Korrekturfristen

  • Übliche (aber nicht verbindlich vorgegebene) Abgabefristen von Hausarbeiten: 30.3. und 30.9. damit möglichst einheitlich für alle

  • Verlängerung von Abgabefristen: kann Lehrkraft diese selbst festlegen?
    Ja, aber muss angemessen sein

  • Gibt es Korrekturfristen für Lehrende?
    Nein... es gilt wieder Grundsatz "muss angemessen sein"


3.) Mündliche Prüfungen

  • In einem Modul der Module 4-6 muss eine mündl. Prüfung absolviert werden

  • Darf auch in 2 Modulen der Module 4-6 eine mündl. Prüfung abgelegt werden?
    Nein, nur in einem Modul.

  • Zu beachtende Formalia: Dauer ca. 25 Minuten, Protokoll ist zu erstellen, neben Prüfer*in ist mind. 1 Beisitzer erforderlich (MA-Abschluss und FU-Zugehörigkeit/aktueller Lehrauftrag erforderlich)

  • Inhalt und Strukturierung der mündl. Prüfung darf von Prüfer*in selbst bestimmt werden

  • Prüfungsprotokolle sind von Prüfer*in selbst (oder vom Institutssekretariat) mind. 1,5 Jahre bzw. bis Exmatrikulation der Studierenden aufzubewahren



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