Die Masterfiles müssen bereits vor dem Upload an die Dateinamenskonvention der oh.d-Plattform angepasst werden. Diese wird sowohl für die Mediendateien als auch für die Transkripte, Fotos und Begleitmaterialien wie Protokolle und Kurzbiografien verwendet. Mittels der Dateinamenskonvention werden die automatisierten Prozesse im oh.d-System ermöglicht.


Die Dateinamenskonvention der Masterfiles

Die Dateinamenskonvention für die Masterfiles (Audios/Videos) lautet: INTERVIEW-ID_TAPE-COUNT_TAPE-NUMBER_master.FILE-EXTENSION

Beispiel: bms0004_02_01_master.wav

  • INTERVIEW_ID = bms0004 (viertes Interview der Sammlung)
  • TAPE_COUNT = 02 (es existieren insgesamt 2 Bänder/Teile zu diesem Interview) → Wichtig: muss auch angegeben werden, wenn es insgesamt nur ein Band gibt.
  • TAPE_NUMBER = 01 (dies ist Band/Teil Nummer 1 des Interviews) Wichtig: muss auch angegeben werden, wenn es insgesamt nur ein Band gibt.
  • master = Es handelt sich um die finale Schnittfassung eines Interviews
  • FILE-EXTENSION = wav (der Dateityp der Masterfile ist WAV)

Die Vorschaubilder/Thumbails eines Interviews werden wie folgt benannt:

  • INTERVIEW-ID.FILE-EXTENSION
  • Beispiel: gga-mytrace0001.jpg



Weiterführende Seiten

Weitere Informationen zum Uploadprozess finden Sie unter:


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