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Welche Inhalte werden auf "Freien Universität Berlin on iTunes U" abrufbar sein?
Die Freie Universität Berlin fördert mit dieser Initiative die Verbreitung und freie Nutzung audiovisueller Lehr- und Lerninhalte unserer Hochschule im Internet. Es wird angestrebt (Ziel ist), eine große Bandbreite von audiovisuellen Lehr- und Lerninhalten aus verschiedenen Bereichen der Freien Universität abzudecken (anzubieten), um (und so) die fachliche Varietät und den internationalen Charakter der Freien Universität darzustellen.
Ja, wenn Ihre Audios/Videos von CeDiS auf einem Server der Freien Universität Berlin gespeichert wurden, dann erhalten Sie eine entsprechende Information, so dass Sie Ihre Audios/Videos auch in anderen zentralen Systemen der Freien Universität Berlin bereitstellen können.
Wer kann audiovisuelle Lehr- und Lerninhalte zur Bereitstellung auf "iTunes U" einreichen?
Alle Personen, so genannte "Content-Producer", die an der Freien Universität Berlin mit der Durchführung von Lehrveranstaltungen beauftragt sind, können Audios/Videos einreichen. Dabei müssen gleichzeitig die unterzeichneten "Nutzungsbedingungen zum Einsatz von iTunes U an der Freien Universität Berlin" an CeDiS eingereicht werden.
Gehen beim Veröffentlichen von Inhalten auf "iTunes U" die Urheberrechte auf Apple über?
Nein. Die Urheberrechte bleiben bei den Erstellerinnen und Erstellern der Inhalte, wie bei jeder anderen Website auch. Gleiches gilt für deren Beachtung.
Gehen beim Veröffentlichen von Inhalten auf "iTunes U" Nutzungsrechte auf die FU über?
Ja. Mit den Nutzungsbedingungen räumen Sie der FU die unentgeltlichen, zeitlich und örtlich unbegrenzten und nichtausschließlichen Nutzungsrechte an den Inhalten ein (Nutzungsbedingungen § 4 (3), s. auch Grundregeln 4. (4) .
Gehen beim Veröffentlichen von Inhalten auf "iTunes U" Nutzungsrechte auf Apple über?
Ja. Mit den Nutzungsbedingungen akzeptieren Sie, daß sich iTunes zu Online-Marketingzwecken der audiovisuellen Inhalte und begleitenden Zusatzmaterialien auf iTunes U bedienen kann, um die iTunes U Seite und die iTunes Technologie innerhalb des Onlinebereiches von iTunes U oder der Onlineseite des iTunes Stores sowie in anderen iTunesWebseiten zu präsentieren (Nutzungsbedingungen § 4 (5) .
Ja, mit einem privaten Account können Sie z.B. auch YouTube o.ä. nutzen.
Wie müssen meine audiovisuellen Lehr- und Lerninhalte für "iTunes U" beschaffen sein?
Bei der Erstellung des Audios / Videos müssen die Corporate Design Richtlinine der Freien Universität Berlin beachtet werden; wenn es sich um ein Video handelt, dann dürfen auf dem Video nur Sie als Professor/in sichtbar sein, keine Studierenden (Persönlichkeitsrechte). Weitere Punkte, siehe Download (Grundregeln, Nutzungsbedingungen).
Außerdem müssen die folgenden Formate berücksichtigt sein:
- Audio: .m4a, .mp3
- Video: .mp4, .m4v, .mov
Werden die Inhalte meiner Materialien auf ihre rechtliche Zulässigkeit bzgl. des Urheberrechts überprüft?
Nein, die Verantwortung für die Inhalte der audiovisuellen Lehr- und Lerninhalte bleibt bei Ihnen. Bitte informieren Sie sich zu Ihren Pflichten als Content-Producer in den Nutzungsbedingungen (§ 5).
Werden die Inhalte meiner Materialien auf ihre rechtliche Zulässigkeit bzgl. des Persönlichkeitsrechts überprüft?
Nein, die Verantwortung für die Inhalte der audiovisuellen Lehr- und Lerninhalte bleibt bei Ihnen. Bitte informieren Sie sich zu Ihren Pflichten als Content-Producer in den Nutzungsbedingungen (§ 5).
Bitte beachten Sie, daß bei der Aufzeichnung Ihrer Lehrveranstaltung die Aufnahme von Studierenden während der Lehrveranstaltung nicht erfolgen darf, wenn die audiovisuellen Lehr- und Lerninhalte auf dem institutionellen Hochschulauftritt „Freie Universität Berlin on iTunes U“ nutzbar gemacht werden sollen (Nutzungsbedingungen § 5 (4).
Kann ich meine audiovisuellen Inhalte unter einer Creative Commons Lizenz zur Verfügung stellen?
Ja, Sie können beim Upload Ihrer audiovisuellen Inhalte angeben, unter welcher CC-Lizenz Sie diese Inhalte bereitstellen möchten. Siehe weitere Informationen zu den CC-Lizenzierungen: http://de.creativecommons.org/was-ist-cc
Grundsätzlich ist zu empfehlen, diese CC-Lizenz in den audiovisuellen Inhalt bei der Erstellung direkt einzufügen, z.B. in den Abspann.
Warum sind meine Materialien nicht mehr auf iTunes U?
Eine zeitliche Beschränkung der Bereitstellung gibt es nicht.
Allerdings kann CeDiS bei Content-Producern, die mit den eigenen erstellten audiovisuellen Inhalten und begleitenden Zusatzmaterialien gegen die vorliegenden Nutzungsbedingungen verstoßen, insbesondere indem sie Urheberrecht, Rechte Dritter oder geltendes Recht verletzen, die Übertragung der audiovisuellen Inhalte auf den institutionellen Hochschulauftritt „Freie Universität Berlin on iTunes U“ zeitweise oder auf Dauer sperren oder die audiovisuellen Inhalte in diesem Fall auch von den Servern des FU-Rechenzentrums löschen, so dass der Content nicht mehr darstellbar wäre. Eine Kopie der letzten Version der eigenen Inhalte kann der Content-Producer auf Anfrage erhalten (Nutzungsbedingungen § 9 (1).
Wie kann ich meine Materialien wieder löschen?
Sie können die Nutzbarmachung Ihres eigenen audiovisuellen Inhalts und des begleitenden Zusatzmaterials über iTunes U jederzeit löschen lassen. Dazu müssen Sie sich an CeDiS wenden und können auch darauf hinwirken, dass CeDiS den Inhalt auch auf dem Server des FU-Rechenzentrums löschen lässt (Nutzungsbedingungen § 9 (4).