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Welche Inhalte werden auf "Freien Universität Berlin on iTunes U" abrufbar sein?
Die Freie Universität Berlin fördert mit dieser Initiative die Verbreitung und freie Nutzung audiovisueller Lehr- und Lerninhalte unserer Hochschule im Internet. Es ist angestrebt, eine große Bandbreite von audiovisuellen Lehr- und Lerninhalten aus verschiedenen Bereichen der Freien Universität abzudecken, um der fachlichen Varietät und den internationalen Charakter der Freien Universität darzustellen.
Ja, wenn Ihre Audios / Videos von CeDiS auf einem Server der Freien Universität Berlin gespeichert wurden, dann erhalten Sie eine entsprechende Information, so dass Sie Ihre Audios / Videos auch in anderen zentralen Systemen der Freien Universität Berlin bereitstellen können.
Wer kann audiovisuelle Lehr- und Lerninhalte zur Bereitstellung auf iTunes U einreichen?
Alle Personen, so genannte "Content Provider", die an der Freien Universität Berlin mit der Durchführung von Lehrveranstaltungen beauftragt sind, können Audios / Videos einreichen. Dabei müssen gleichzeitig die unterzeichneten "Nutzungsbedingungen zum Einsatz von iTunes U an der Freien Universität Berlin" an CeDiS eingereicht werden.
Gehen beim Veröffentlichen von Inhalten auf iTunes U die Urheberrechte auf Apple über?
Nein. Die Urheberrechte bleiben bei den Erstellerinnen und Erstellern der Inhalte, wie bei jeder anderen Website auch. Gleiches gilt für deren Beachtung.
Ja, mit einem privaten Account können sie z.B. auch YouTube o.ä. nutzen.
Wie müssen meine audiovisuellen Lehr- und Lerninhalte für iTunes U beschaffen sein?
Bei der Erstellung des Audios / Videos müssen die Corporate Design Richtlinine der Freien Universität Berlin beachtet werden; wenn es sich um ein Video handelt, dann dürfen auf dem Video nur Sie als Professor/in sichtbar sein, keine Studierenden (Persönlichkeitsrechte). Weitere Punkte, siehe Download (Grundregeln, Nutzungsbedingungen).