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Die ILO (International Labour Organization, deutsch: IAO) ist eine 187 Mitglieder umfassende Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit Sitz in Genf. Als Hauptziele der ILO gelten die Förderung von menschenwürdiger Arbeit, sozialer Sicherung und die Stärkung des sozialen Dialogs auf der Grundlage der von ihr entwickelten, formulierten und verabschiedeten internationalen Arbeits- und Sozialstandards. Die weltweite Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Menschen soll durch die Setzung internationaler Arbeitsnormen sowie die Ausarbeitung und Verabschiedung eines international geltenden Regelwerkes erreicht werden. Die ratifizierten und damit rechtsverbindlichen Mindeststandards der ILO haben Völkerrechtsstatus und gelten als industrielle Menschenrechte.

Als autonome zwischenstaatliche Organisation, in denen Vertreter von Regierungen, Gewerkschaften und Arbeitgebern mitwirken, verfügt die ILO über Budgethoheit und eigene Organisationseigene Organisations- und Mitgliederstrukturen. Gemäß  Gemäß Artikel 63 der UN-Charta ist die ILO vertraglich mit den Vereinten Nationen verbunden und fördert die in Artikel 55 genannten Ziele der Vereinten Nationen. Dazu zählt die Lösung internationaler Probleme wirtschaftlicher, sozialer und gesundheitlicher Art sowie die sowie die allgemeine Achtung und Verwirkichung der Menschenrechte und Grundfreiheiten im Bezug auf die Arbeitswelt. Das ILO-Ziel der Beseitigung von Armut und sozialer Ungerechtigkeit leistet einen konkreten Beitrag zur Erfüllung des Friedensmandats der Vereinten Nationen.1.

Im Plenar- und anderen Entscheidungsorganen der ILO gilt das besondere Prinzip der Dreigliedrigkeit (tripartism) der Mitglieder-Vertretung im Verhältnis 2:1:1 aus Regierungsvertretern, einem Arbeitgebervertreter, einem Arbeitnehmervertreter. Die jährlich stattfindende Allgemeine Konferenz bzw. Internationale Arbeitskonferenz (International Labour Conference, ILC), in der alle Mitgliedsstaaten vertreten sind, beschliesst ratifizierbare Übereinkommen (Conventions), Empfehlungen (Recomendations) und Erklärungen (Resolutions), im . Im 2-Jahresturnus werden das Arbeitsprogramm (Programme) und das Budget verabschiedetDeutschland wird auf der Internationalen Arbeitskonferenz bspw. von 2 Mitgliedern des BMAS und je einem Vertreter des DGB und der BDA vertreten. Das Exekutivorgan der ILO, der Verwaltungsrat (Governing Body) setzt sich aus 56 Personen ebenfalls tripartit zusammen, beschliesst die ILO-Politik, erarbeitet das Programm der ILC und verwaltet das Budget. Das Internationale Arbeitsamt (International Labour Office) fungiert als Sekretariat der ILO im Verantwortungsbereich des vom Verwaltungsrat ernannten Generaldirektors.

des Verwaltungsrates (und geführt vom Generaldirektor.)

Das umfangreiche Personal ist international und divers zu rekrutieren und hat einen internationalen Beamtenstatus.

(http://www.ilo.org/global/about-the-ilo/who-we-are/international-labour-office/lang--en/index.htm)

Zuständigkeit ….

Zur Geschichte / Entwicklung ...

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1998 reagiert die ILO auf die Herausforderungen der Globalisierung der Wirtschaft mit derErklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und legt folgende Grundprinzipien fest: Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen, Beseitigung von Zwangs- und Pflichtarbeit, effektive Abschaffung der Kinderarbeit, Beseitigung der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf. Sie Diese Grundsätze spiegeln sich in 8 verabschiedeten Übereinkommen der ILO wider, die als Kernarbeitsnormen gelten. Über 138 Mitgliedsstaaten haben bisher Bisher wurden von 138 Mitgliedsstaaten alle Kernüberinkommen ratifiziert. Durch  Durch die Überführung in nationales Recht sind die Kernarbeitsnormen rechtlich bindend. Ihre Umsetzung wird von der ILO regelmässig überprüft. Mitgliedsstaaten, die ein Übereinkommen nicht ratifiziert haben, sind verpflichtet dies zu begründen und regelmässig Bericht über den Fortschritt bei der Umsetzung zu erstatten. Verstösse von Mitgliedsstaaten gegen eine ratifizierte Arbeitsnorm können durch einen Untersuchungsausschuss geprüft werden.

 

 

Besonderheit tripartism / tripartite Vertretung, Beschlussfassung

Bezug

Internationaler Gerichtshof

Sollten Handlungsempfehlungen ausgesprochen werden, sind diese von der betroffenen Regierung umzusetzen. Gemäss Artikel 33 der ILO-Verfassung kann der Verwaltungsrat der Konferenz Massnahmen empfehlen, die zur "Sicherung der Ausführung dieser Empfehlungen zweckmässig erscheinen".2  Konkrete Sanktionsmöglichkeiten sind nicht kodifiziert.


Seminarkontext: ILO Übereinkommen als Bezugspunkt für Unternehmenspolitik

Argumente / Konzepte / Theorie 

Seminarkontext

Hinterfragung / Kritik > Grenzen / limitations:

Kritik: Wachstumsorientierung als 'wesentliche' Voraussetzung für sozialen Fortschritt

Sanktionsmöglichkeiten können aus ihr / der Erklärung 1998 nicht abgeleitet werden (https://www.ilo.org/berlin/arbeits-und-standards/kernarbeitsnormen/lang--de/index.htm)(haben universellen Grundrechtsstatus.)


Querverbindungen:

OECD
WTO

to be continued ...


Quellen:

1) Klaus Hüfner, Die Finanzierung des VN-Systems, 1971–2003/2005, DGVN-TEXTE 53, Bonn 2005 

2) Verfassung der ILO, https://www.ilo.org/berlin/publikationen-und-forschung/schlüsseldokumente/WCMS_571881/lang--de/index.htm

weiterführende links

ILO Organigramm: http://www.ilo.org/wcmsp5/groups/public/---dgreports/–dcomm/documents/    genericdocument/wcms_250082.pdf

Organigramm der UN: https://www.un.org/Depts/german/orgastruktur/dpi2470rev5-german.pdf