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“Der Weltfriede kann auf die Dauer nur auf sozialer Gerechtigkeit aufgebaut werden.” (Präambel der Verfassung der ILO)            

Die ILO (International Labour Organization, deutsch: IAO) ist eine 187 Mitglieder umfassende Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit Sitz in Genf. Als Hauptziele der ILO gelten die Förderung von menschenwürdiger Arbeit, sozialer Sicherung und die Stärkung des sozialen Dialogs auf der Grundlage der von ihr entwickelten, formulierten und verabschiedeten internationalen Arbeits- und Sozialstandards. Die weltweite Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Menschen soll durch die Setzung internationaler Arbeitsnormen sowie die Ausarbeitung und Verabschiedung eines international geltenden Regelwerkes erreicht werden. Die ratifizierten und damit rechtsverbindlichen Mindeststandards der ILO haben Völkerrechtsstatus und gelten als industrielle Menschenrechte.

Als autonome zwischenstaatliche Organisation, in denen Vertreter von Regierungen, Gewerkschaften und Arbeitgebern mitwirken, verfügt die ILO über Budgethoheit und eigene Organisations- und Mitgliederstrukturen. Gemäß Artikel 63 der UN-Charta ist die ILO vertraglich mit den Vereinten Nationen verbunden und fördert die in Artikel 55 genannten Ziele der Vereinten Nationen. Dazu zählt die Lösung internationaler Probleme wirtschaftlicher, sozialer und gesundheitlicher Art sowie die allgemeine Achtung und Verwirkichung der Menschenrechte und Grundfreiheiten im Bezug auf die Arbeitswelt. Das ILO-Ziel der Beseitigung von Armut und sozialer Ungerechtigkeit leistet einen konkreten Beitrag zur Erfüllung des Friedensmandats der Vereinten Nationen1.

Im Plenar- und anderen Entscheidungsorganen der ILO gilt das besondere Prinzip der Dreigliedrigkeit (tripartism) der Mitglieder-Vertretung im Verhältnis 2:1:1 aus Regierungsvertretern, einem Arbeitgebervertreter, einem Arbeitnehmervertreter. Die jährlich stattfindende Allgemeine Konferenz bzw. Internationale Arbeitskonferenz (International Labour Conference, ILC), in der alle Mitgliedsstaaten vertreten sind, beschliesst ratifizierbare Übereinkommen (Conventions), Empfehlungen (Recomendations) und Erklärungen (Resolutions), im 2-Jahresturnus das Arbeitsprogramm (Programme) und das Budget. Deutschland wird auf der Internationalen Arbeitskonferenz bspw. von 2 Mitgliedern des BMAS und je einem Vertreter des DGB und der BDA vertreten. Das Exekutivorgan der ILO, der Verwaltungsrat (Governing Body) setzt sich aus 56 Personen ebenfalls tripartit zusammen, beschliesst die ILO-Politik, erarbeitet das Programm der ILC und verwaltet das Budget. Das Internationale Arbeitsamt (International Labour Office) fungiert als Sekretariat der ILO im Verantwortungsbereich des vom Verwaltungsrat ernannten Generaldirektors.



des Verwaltungsrates (und geführt vom Generaldirektor.)

Das umfangreiche Personal ist international und divers zu rekrutieren und hat einen internationalen Beamtenstatus.


(http://www.ilo.org/global/about-the-ilo/who-we-are/international-labour-office/lang--en/index.htm)

Zuständigkeit ….





Zur Geschichte / Entwicklung ...

1919 als ständige Einrichtung des Völkerbundes auf Gewerkschaftsinitiative ins Leben gerufen, verfolgt die ILO das Ziel der Friedenssicherung in der Welt auf der Grundlage sozialer Gerechtigkeit. Dadurch, dass die Verfassung der ILO als Kapitel 13 in den Versailler Vertrag aufgenommen wurde, überführte sie Problemstellungen der Arbeitswelt erstmals aus dem nationalen Kontext in ein internationales Rechtssystem. Als Hauptziel der Organisation wurde die Erarbeitung internationaler Arbeits- und Sozialnormen u.a. in den Bereichen Arbeitszeit, Arbeitsmarkt, Arbeitslosigkeit, angemessener Entlohnung, Gesundheitsschutz, Schutz der Kinder sowie Jugendlichen und Frauen, Altersvorsorge, Gleichberechtigung, Vereinigungsfreiheit und beruflicher Bildung betrachtet.

''Arbeit ist keine Ware" (Art. I a der Erklärung von Philadelphia)

1944 wurde auf der Konferenz von Philadelphia das Bekenntnis zu den leitenden Grundsätzen der Organisation in der Erklärung über die Ziele und Zwecke der ILO erneuert. Darin wurden als Voraussetzungen für nachhaltige Fortschritte in den industriellen Beziehungen die Grundsätze der freien Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit, der Armutsbekämpfung sowie des Dialoges zwischen Regierungen und Sozialpartnern unter der Voraussetzung von Gleichberechtigung festgeschrieben. Weiterhin verpflichtet sich die ILO in diesem Dokument u.a. zur Förderung der Vollbeschäftigung, der Gewährleistung eines Mindestlohnes und der sozialen Grundsicherung in Programmen auf nationaler Ebene.

1998 reagiert die ILO auf die Herausforderungen der Globalisierung der Wirtschaft mit der Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und legt folgende Grundprinzipien fest: Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen, Beseitigung von Zwangs- und Pflichtarbeit, effektive Abschaffung der Kinderarbeit, Beseitigung der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf. Sie spiegeln sich in 8 verabschiedeten Übereinkommen der ILO wider, die als Kernarbeitsnormen gelten. Über 138 Mitgliedsstaaten haben bisher alle Kernüberinkommen ratifiziert. Durch die Überführung in nationales Recht sind die Kernarbeitsnormen rechtlich bindend. Ihre Umsetzung wird von der ILO regelmässig überprüft. Mitgliedsstaaten, die ein Übereinkommen nicht ratifiziert haben, sind verpflichtet dies zu begründen und regelmässig Bericht zu erstatten.



 



 

Besonderheit tripartism / tripartite Vertretung, Beschlussfassung




Bezug

Argumente / Konzepte / Theorie 

Seminarkontext

Hinterfragung / Kritik > limitations:

Wachstumsorientierung als 'wesentliche' Voraussetzung für sozialen Fortschritt

Sanktionsmöglichkeiten können aus ihr / der Erklärung 1998 nicht abgeleitet werden (https://www.ilo.org/berlin/arbeits-und-standards/kernarbeitsnormen/lang--de/index.htm)

(haben universellen Grundrechtsstatus.)

Querverbindungen:

OECD
WTO

to be continued ...


Quellen:

1) Klaus Hüfner, Die Finanzierung des VN-Systems, 1971–2003/2005, DGVN-TEXTE 53, Bonn 2005 


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