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Foreign Direct Investments (FDI), zu deutsch Ausländische Direkt Investitionen (ADI), bezeichnen Investitionen eines Direktinvestors, in Form einer natürlichen od. juristischen Person des Inlands, in das im Ausland befindliche Anlagevermögen eines Unternehmens mit dem Ziel, die Geschäftstätigkeit langfristig und maßgeblich zu beeinflussen“ (vgl. Stehn, 1992, S. 4). Dies umfasst neben den Neuinvestitionen, den „Greenfield Investments“, und den grenzüberschreitenden Fusionen zweier Unternehmen sowie Übernahmen eines ausländischen Unternehmens durch einen Direktinvestor, „Merger & Acquisitions“, auch unternehmensinterne Kredite an Tochterunternehmen im Ausland. Die Akteure hinter den FDI sind zu meist transnationale Unternehmen.

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Eine Direktinvestition kann auch indirekt über eine Kette von Beteiligungen erfolgen. Hält der Mutterkonzern A Anteile am Tochterunternehmen B, und hält Unternehmen B Anteile an am Tochterunternehmen C, so besteht auch eine Direktinvestitionsbeziehung zwischen A und C. Kritisch zu betrachten ist die Bewertung von Direktinvestitionen bei längeren Beteiligungsketten. In Deutschland wird hier nach dem Abgrenzungskonzept (DIIC) bewertet.


Globalisierung


FDIs FDI gelten als Indikator und Treiber der Globalisierung. Sie stehen für eine direkte, stabile und langfristige Verflechtungen zwischen den Volkswirtschaften verschiedener Länder. Die Kennzahl für die Globalisierung wird über die Anzahl der Direktinvestitionen in eine Volkswirtschaft in Relation zum nominellen BIP ermittelt.

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Die relevantes Theorie zur Erklärung der Bestimmungsgründe für FDI ist das eklektische Paradigma zur Direktinvestion, auch OLI-Framework, von John H. Dunning (1977). Der Ansatz baut auf den Theorien der Monopolistischen Konkurrenz, Standorttheorie und Internalisierungstheorie auf. Laut Dunning ist ein FDI eine von drei Internationalisierungsformen, neben der Export Tätigkeit und der Vergabe von grenzüberschreitenden Lizenzverträgen.

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  • „Ownership Advantages“: Eigentumsvorteile (Wettbewerbsvorteile) treten auf, wenn das Unternehmen die Fähigkeit besitzt durch geistiges Eigentum, die tendenziell resultierenden Nachteile eines unbekannten Auslandsmarktes, zu kompensieren durch zum Beispiel „Know-How“-Vorsprünge, Spezialisierungsvorteile oder patentierte Produkte
  • „Location Advantages“: Standortvorteil treten auf, wenn länderspezifische Vorteile ein eine Produktion im Ausland vorteilhafter als im Stammland erscheinen lassen
  • „Internalization Advantages“: Internalisierungsvorteile treten auf, wenn es für ein Unternehmen rentabler ist selber zu produzieren, statt die Tätigkeit an ein Unternehmen im Gastland zu übergeben („Outsourcing“)

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