Da aufgrund der individualisierten Ziehung der Aufgaben jede:r Studierende eine unterschiedliche Prüfungsversion erhält, ist es rechtlich zwingend notwendig, dass die Prüfung von mindestens zwei Prüfer:innen abgenommen wurde und für das jeweilige Aufgabenset abgestimmt wurde, dass die jeweiligen Aufgabenversionen die gleiche Komplexität und Schwierigkeit aufweisen. Weichen bspw. zwei Versionen einer Rechenaufgabe so voneinander ab, dass zur Bearbeitung der zweiten Aufgabenversion 10 Minuten mehr benötigt werden, so ist hier die Gleichwertigkeit der Aufgabenversionen nicht mehr gegeben. |