Da aufgrund der individualisierten Ziehung der Aufgaben jede:r Studierende eine unterschiedliche Prüfungsversion erhält, ist es rechtlich zwingend notwendig, dass die Prüfung von mindestens zwei Prüfer:innen abgenommen wurde. Zudem Dabei muss vor allem sichergestellt werden, dass die jeweiligen Aufgabenversionen eines Subsets die gleiche Komplexität und Schwierigkeit aufweisen. Weichen bspw. zwei Versionen einer Rechenaufgabe soweit voneinander ab, dass zur Bearbeitung der zweiten Aufgabenversion 10 Minuten mehr benötigt werden, so ist hier die Gleichwertigkeit der Aufgabenversionen nicht mehr gegeben. |