Datenverarbeitung für die Teilnehmenden vor Ort Für die im Rahmen hybrider Lehre stattfindende Datenverarbeitung sollte für die physisch Teilnehmenden in diesem Setting mit der Erteilung einer konkludenten Einwilligung gearbeitet werden, die durch die Entscheidung zur Teilnahme vor Ort erteilt wird. Hierzu wird folgendes Verfahren empfohlen: Vor Seminarbeginn die Teilnehmenden über die Datenverarbeitung im Rahmen der hybriden Lehre informieren.
Einverständnis zur Datenverarbeitung von jenen Studierenden einholen, welche planen vor Ort teilzunehmen.
Der Aufbau der Technik sollte so gestaltet sein, dass Studierende die Möglichkeit haben, sich außerhalb des Kamera-Bereichs zu platzieren (Teilnahme ohne Video-Übertragung).
Die Möglichkeit, sich außerhalb des Kamera-Bereichs zu platzieren, sollte immer gegeben sein, weil Studierende ihr Einverständnis jederzeit zurückziehen können.
Die Verweigerung der Datenverarbeitung muss für Studierende ohne das Entstehen von Nachteilen möglich sein.
Studierende dürfen durch das Angebot hybrider Lehre nicht von Veranstaltungen vor Ort ausgeschlossen werden, falls sie sich gegen die Einwilligung zur Datenverabeitung entscheiden sollten.
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