Im Rahmen der hybriden Lehre kommt es – anders als im Falle der Durchführung von Veranstaltungen ohne den Einsatz von Übertragungstechnik - zu Datenverarbeitungsvorgängen, für die es entsprechender Rechtsgrundlagen bedarf.

Checkliste Datenverarbeitung

Mangels expliziter gesetzlicher Regelungen kommt eine Einwilligung in die Datenverarbeitung als Rechtsgrundlage in Betracht:

(Info) Diese Einwilligung muss freiwillig erteilt werden und ist jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufbar.

Datenverarbeitung für die Teilnehmenden vor Ort

Für die im Rahmen hybrider Lehre stattfindende Datenverarbeitung sollte für die physisch Teilnehmenden in diesem Setting mit der Erteilung einer konkludenten Einwilligung gearbeitet werden, die durch die Entscheidung zur Teilnahme vor Ort erteilt wird. Hierzu wird folgendes Verfahren empfohlen:

(Haken) Vor Seminarbeginn die Teilnehmenden über die Datenverarbeitung im Rahmen der hybriden Lehre informieren.

(Haken) Einverständnis zur Datenverarbeitung von jenen Studierenden einholen, welche planen vor Ort teilzunehmen.

(Haken) Der Aufbau der Technik sollte so gestaltet sein, dass Studierende die Möglichkeit haben, sich außerhalb des Kamera-Bereichs zu platzieren (Teilnahme ohne Video-Übertragung).

(Info) Die Möglichkeit, sich außerhalb des Kamera-Bereichs zu platzieren, sollte immer gegeben sein, weil Studierende ihr Einverständnis jederzeit zurückziehen können.

(Info) Die Verweigerung der Datenverarbeitung muss für Studierende ohne das Entstehen von Nachteilen möglich sein.

(Info) Studierende dürfen durch das Angebot hybrider Lehre nicht von Veranstaltungen vor Ort ausgeschlossen werden, falls sie sich gegen die Einwilligung zur Datenverabeitung entscheiden sollten.

Datenverarbeitung für die Teilnehmenden in der Videokonferenz

Die Nutzung der Audio- und Videofunktion bei der Nutzung von Cisco Webex erfolgt über die Erklärung einer konkludenten Einwilligung durch das Einschalten des Mikrofons und/oder der Kamera.

(Haken) Vor Seminarbeginn die Teilnehmenden über die Datenverarbeitung im Rahmen der hybriden Lehre informieren.

(Haken) Den Online-Teilnehmenden sollte klar gemacht werden, dass sie von den Teilnehmenden vor Ort gesehen und gehört werden können.

(Haken) Informieren Sie die Online-Teilnehmenden über die möglichen Alternativen: Ausschalten der Kamera, Verwendung der Chat-Funktion.

(Info) Bitte beachten Sie auch das Dokument zu den Informationspflichten im Rahmen der DSGVO.


(Info) Es sollten nur solche technischen Lösungen eingesetzt werden, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und für die eine datenschutzrechtliche Dokumentation erstellt worden ist.



Die zentralen E-Learning-Plattformen Blackboard, Blogs und Wikis der Freien Universität Berlin bieten vielfältige Möglichkeiten für lernendenzentrierte Lehre, decken aber nicht alle Einsatzformen ab. Daher werden sie ergänzt durch externe Dienste. Mit Blick auf Datenschutz und -sicherheit sind für Pflichtinhalte die zentralen Systeme zu nutzen (z.B. für Lernmaterial, sensible Daten) und hochschulexterne Anwendungen ausschließlich additiv.

Hinweise zur Nutzung von sozialen Medien

Wenn Sie soziale Netzwerke nutzen, gelten andere Datenschutzstandards als die der Freien Universität Berlin. Bitte beachten Sie, dass die Verarbeitung, insbesondere die Speicherung, Löschung und Nutzung personenbezogener Daten dem jeweiligen Dienstanbieter obliegt und die Freie Universität Berlin darauf keinen Einfluss hat. Zahlreiche Anbieter haben ihren Sitz nicht in Deutschland, sodass sie anderen gesetzlichen Bestimmungen unterliegen, die dem deutschen Datenschutzrecht u.U. nicht in dem gebotenen Umfang Rechnung tragen.

Information der Pressestelle der Freien Universität Berlin

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