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“Der Weltfriede kann auf die Dauer nur auf sozialer Gerechtigkeit aufgebaut werden.” (Präambel der Verfassung der ILO)            

Die ILO (International Labour Organization, deutsch: IAO) ist eine 187 Mitglieder umfassende Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit Sitz in Genf. Als Hauptziele der ILO gelten die Förderung von menschenwürdiger Arbeit, sozialer Sicherung und die Stärkung des sozialen Dialogs auf der Grundlage der von ihr entwickelten, formulierten und verabschiedeten internationalen Arbeits- und Sozialstandards. Die weltweite Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Menschen soll durch die Setzung internationaler Arbeitsnormen sowie die Ausarbeitung und Verabschiedung eines international geltenden Regelwerkes erreicht werden. Die ratifizierten und damit rechtsverbindlichen Mindeststandards der ILO haben Völkerrechtsstatus und gelten als industrielle Menschenrechte.

Als autonome zwischenstaatliche Organisation, in denen Vertreter von Regierungen, Gewerkschaften und Arbeitgebern mitwirken, verfügt die ILO über Budgethoheit und eigene Organisations- und Mitgliederstrukturen. Gemäß Artikel 63 der UN-Charta ist die ILO vertraglich mit den Vereinten Nationen verbunden und fördert die in Artikel 55 genannten Ziele der Vereinten Nationen. Dazu zählt die Lösung internationaler Probleme wirtschaftlicher, sozialer und gesundheitlicher Art sowie die allgemeine Achtung und Verwirklichung der Menschenrechte und Grundfreiheiten im Bezug auf die Arbeitswelt. Das ILO-Ziel der Beseitigung von Armut und sozialer Ungerechtigkeit leistet einen konkreten Beitrag zur Erfüllung des Friedensmandats der Vereinten Nationen (Klaus Hüfner 2005).

Im Plenar- und anderen Entscheidungsorganen der ILO gilt das besondere Prinzip der Dreigliedrigkeit (tripartism) der Mitglieder-Vertretung im Verhältnis 2 : 1 : 1 aus Regierungsvertretern, einem Arbeitgebervertreter, einem Arbeitnehmervertreter. Die jährlich stattfindende Allgemeine Konferenz bzw. Internationale Arbeitskonferenz (International Labour Conference), in der alle Mitgliedsstaaten vertreten sind, beschliesst ratifizierbare Übereinkommen (Conventions), Empfehlungen (Recomendations) und Erklärungen (Resolutions). Im 2-Jahresturnus werden das Arbeitsprogramm (Programme) und das Budget verabschiedet. Deutschland wird auf der Internationalen Arbeitskonferenz bspw. von 2 Mitgliedern des BMAS und je einem Vertreter des DGB und der BDA vertreten. Das Exekutivorgan der ILO, der Verwaltungsrat (Governing Body) setzt sich aus 56 Personen ebenfalls tripartit zusammen, beschliesst die ILO-Politik, erarbeitet das Programm der ILC und verwaltet das Budget. Das Internationale Arbeitsamt (International Labour Office) fungiert als Sekretariat der ILO im Verantwortungsbereich des vom Verwaltungsrat ernannten Generaldirektors.

1919 als ständige Einrichtung des Völkerbundes auf Gewerkschaftsinitiative ins Leben gerufen, verfolgt die ILO das Ziel der Friedenssicherung in der Welt auf der Grundlage sozialer Gerechtigkeit. Dadurch, dass die Verfassung der ILO als Kapitel 13 in den Versailler Vertrag aufgenommen wurde, überführte sie Problemstellungen der Arbeitswelt erstmals aus dem nationalen Kontext in ein internationales Rechtssystem. Als Hauptziel der Organisation wurde die Erarbeitung internationaler Arbeits- und Sozialnormen u.a. in den Bereichen Arbeitszeit, Arbeitsmarkt, Arbeitslosigkeit, angemessener Entlohnung, Gesundheitsschutz, Schutz der Kinder sowie Jugendlichen und Frauen, Altersvorsorge, Gleichberechtigung, Vereinigungsfreiheit und beruflicher Bildung festgelegt.

1944 wurde auf der Konferenz von Philadelphia das Bekenntnis zu den leitenden Grundsätzen der Organisation in der Erklärung über die Ziele und Zwecke der ILO (''Arbeit ist keine Ware.", Art. I a) erneuert. Darin wurden als Voraussetzungen für nachhaltige Fortschritte in den industriellen Beziehungen die Grundsätze der freien Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit, der Armutsbekämpfung sowie des Dialoges zwischen Regierungen und Sozialpartnern unter der Voraussetzung von Gleichberechtigung festgeschrieben. Weiterhin verpflichtet sich die ILO in diesem Dokument u.a. zur Förderung der Vollbeschäftigung, der Gewährleistung eines Mindestlohnes und der sozialen Grundsicherung in Programmen auf nationaler Ebene.

1998 reagiert die ILO auf die Herausforderungen der Globalisierung der Wirtschaft mit der Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und legt folgende Grundprinzipien fest: Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen, Beseitigung von Zwangs- und Pflichtarbeit, effektive Abschaffung der Kinderarbeit, Beseitigung der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf. Diese Grundsätze spiegeln sich in 8 verabschiedeten Übereinkommen der ILO wider, die als Kernarbeitsnormen gelten. Bisher wurden von 138 Mitgliedsstaaten alle Kernübereinkommen ratifiziert.  Durch die Überführung in nationales Recht sind die Kernarbeitsnormen rechtlich bindend. Ihre Umsetzung und Anwendung wird von der ILO regelmässig überprüft. Mitgliedsstaaten, die ein Übereinkommen nicht ratifiziert haben, sind verpflichtet dies zu begründen und regelmässig Bericht über den Fortschritt bei der Umsetzung zu erstatten. Verstösse von Mitgliedsstaaten gegen eine ratifizierte Arbeitsnorm können angezeigt werden. Es besteht ein Beschwerde- und Klagerecht mit der Möglichkeit der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses und einer Entscheidung des Internationalen Gerichtshofes in letzter Instanz. Sollten Handlungsempfehlungen ausgesprochen werden, sind diese von der betroffenen Regierung umzusetzen. Gemäss Artikel 33 der ILO-Verfassung kann der Verwaltungsrat der Konferenz bei Nichtbefolgung Massnahmen empfehlen, die zur "Sicherung der Ausführung dieser Empfehlungen zweckmässig erscheinen"(ILO 2012). 

Weiterführende, konkrete Sanktionsmöglichkeiten sind nicht kodifiziert.

Die Bedeutung der sich verdichtenden Globalisierung für die Arbeitswelt wird von der ILO als Herausforderung des neuen Milleniums hervorgehoben und führte zur Verabschiedung folgender Dokumente: 

2008 Erklärung der IAO über soziale Gerechtigkeit für eine faire Globalisierung

2009 Globaler Beschäftigungspakt

2016 Entschließung über die Förderungsozialer Gerechtigkeit durch menschenwürdige Arbeit

2019 ERKLÄRUNG ZUM HUNDERTJÄHRIGEN BESTEHEN DER IAO FÜR DIE ZUKUNFT DER ARBEIT

2017 MNE Declaration Tripartite declaration of principles concerning multinational enterprises and social policy

2017 MNE Erklärung Bericht über die Förderung und Anwendung der Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik in Europa und Zentralasien

Nachhaltige Entwicklungsagenda für 2030 der UN (2015)



Seminarkontext: ILO Übereinkommen als Bezugspunkt für Unternehmenspolitik / CSR

Hinterfragung: der Grenzen der Durchsetzbarkeit bindender Übereinkommen (Conventions)

Sanktionsmöglichkeiten können aus der Erklärung von 1998 nicht abgeleitet werden (https://www.ilo.org/berlin/arbeits-und-standards/kernarbeitsnormen/lang--de/index.htm)

Kritik: der Wachstumsorientierung als 'wesentliche' Voraussetzung für sozialen Fortschritt

Querverbindungen: zu OECD, WTO, IMF, World Bank Group

Argumente / Konzepte / Theorie 



Quellen

Klaus Hüfner, Die Finanzierung des VN-Systems, 1971–2003/2005, DGVN-TEXTE 53, Bonn 2005 

Verfassung der ILO, Genf 2012: https://www.ilo.org/berlin/publikationen-und-forschung/schlüsseldokumente/WCMS_571881/lang–de/index.htm


weiterführende links

ILO Organigramm: http://www.ilo.org/wcmsp5/groups/public/---dgreports/–dcomm/documents/    genericdocument/wcms_250082.pdf

Schlüsseldokumente der ILO https://www.ilo.org/berlin/publikationen-und-forschung/schlüsseldokumente/lang--de/index.htm

Amtliche Titel der von der Internationalen Arbeitskonferenz angenommenen Übereinkommen

Organigramm der UN: https://www.un.org/Depts/german/orgastruktur/dpi2470rev5-german.pdf

United Nations Global Compact Report (2015) Supply Chain Sustainability: A Practical Guide for Continuous Improvement

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