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Unterschiedliche Fächer und Personen haben unterschiedliche Anforderungen bezüglich ihrer bibliographischen Angaben. Für den Bereich der germanistischen Mediävistik ist die folgende Vorlage formal korrekt und sollte in der Regel akzeptiert werden. Sie basiert im Wesentlichen auf den Autorenhinweisen der „Beiträge zur Geschichte der deutschen Sprache und Literatur“ (PBB).

Grundsätzliches

  • Bibliographische Angaben werden in Fußnoten gemacht (keine Angaben im Fließtext oder Endnoten).
  • Die erste Nennung eines Literaturtitels muss vollständig sein. Bei Folgenennungen kann ein Kurztitel (z.B. bestehen aus dem Nachnamen des Autors und dem Erscheinungsjahr) verwendet werden.
  • Am Ende des Textes steht eine vollständige Literaturliste aller Titel, auf die zuvor verwiesen wurde.

Abkürzungen

  • Zwei Verfasser, Herausgeber oder Ortsnamen werden durch „u.“ verbunden; bei drei und mehr Verfassern/Herausgebern/Ortsnamen steht i.d.R. der erste Name und dann „u.a.“ (= und andere) oder lateinisch et al. (= et alii/aliae/alia).
  • Eine Angabe der Auflage ist nur dann notwendig, wenn sich bei der Neuauflage eines Werkes wesentliche Veränderungen ergeben haben. Die Auflage wird dann hochgestellt vor dem Ort angegeben.
  • Reihentitel werden angegeben, wenn es sich um fachbezogene Reihen handelt (es ist also nicht nötig, etwa ‚Suhrkamp Taschenbuch Wissenschaft‘ als Reihentitel anzugeben). Reihentitel stehen nach der Jahresangabe in runden Klammern.
  • Auf einzelne Herausgeber wird mit „Hg.“, auf mehrere Herausgeber mit „Hgg.“ verwiesen. Bei historischen Werken wird „hg. v.“ verwendet.
  • Bei Lexika und Zeitschriften kann i.d.R. die konventionalisierte Abkürzung angegeben werden. Eine Liste finden Sie hier.
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